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bei Bündnis 90 / Die Grünen in Horstmar und Leer.

 


Sehr geehrter Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Horstmar
Um die hochgesteckten Klimaschutzziele zu erreichen und die vielen dafür notwendigen Maßnahmen in Horstmar aktiv zu fördern und umzusetzen, benötigen wir enorme personelle und finanzielle Ressourcen. Diese lassen sich voraussichtlich nicht allein durch städtische Haushaltsmittel aufbringen.
Deshalb beantragen wir:
1. die Einrichtung eines Horstmarer Klimafonds, aus dem zweckgebunden Klimaschutzmaßnahmen und -projekte gefördert werden, die den Weg zur Klimaneutralität unterstützen,
2. die Schaffung einer Haushaltsstelle zur Realisierung des Klimafonds und
3. die Bildung eines Beirates als Entscheidungsgremium zur Verausgabung der Fondsmittel und zur Unterstützung des Klimaschutzmanagements.


Gefördert werden können (Vorschlag):
• Klimaschutzaktivitäten von Schulen, Vereinen und Initiativen,
• Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur energetischen Gebäudesanierung,
• Klimafreundliche Maßnahmen zur Wärmeerzeugung,
• Entwicklung von Nahwärmenetzen,
• Maßnahmen zur Erzeugung erneuerbarer Energie,
• Maßnahmen zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität,
• Kunst und Kulturprojekte, die im Zusammenhang mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit stehen,
• Maßnahmen für die Unterstützung des Klimaschutzmarketings und der Klimaschutzkommunikation,
• Personalkosten der Klimaschutzadministration.
Die finanzielle Ausstattung eines Horstmarer Klimafonds kann durch Spenden und insbesondere durch die freiwillige Kommunalabgabe gem. EEG erfolgen. Das EEG erlaubt Windparkbetreibern direkte Zahlungen an Kommunen. (EEG 2021 § 6 und EEG 2023 § 100).
Für Horstmar könnten durch eine freiwillige Abgabe der Windparkbetreiber in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter kWh jährlich nennenswerte Summen in den Klimafonds fließen. Für die Anlagenbetreiber wird diese Abgabe von den Netzbetreibern refinanziert.
Auch die Betreiber großer PV-Anlagen sollten in die Finanzierung des Klimafonds einbezogen werden.
Nachbargemeinden, deren Gebiete sich zumindest teilweise innerhalb eines 2,5 km-Radius um eine Windenergieanlage befinden, sind zu beteiligen.
Die Verwaltung des Fonds übernimmt das Klimaschutzmanagement der Stadt.
Ãœber die Vergabe der Mittel entscheidet ein noch einzuberufender Beirat.
In diesem paritätisch besetzten Beirat könnten vertreten sein: Die Ratsfraktionen sowie Vertreter der Anlagenbetreiber und zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Kontext Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Auf den konstruktiven Dialog zur Einrichtung eines Horstmarer Klimafonds mit Vertreter*innen der Stadt, den Vertreter*innen der Windparks und weiteren potenziellen Spender*innen freuen wir uns.

Für eine lebenswerte und nachhaltige Stadt
Bündnis 90/Die Grünen